WHG Fachbetrieb


Als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 62 AwSV sind wir geprüft und anerkannt.

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Als Fachbetrieb sind wir für folgende Tätigkeitsbereiche zugelassen:

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An LAU-Anlagen: Errichtung, Instandsetzung, Beschichtung von Abfüllflächen, Beschichtung von Auffangwannen

An HBV-Anlagen: Errichtung, Instandsetzung, Beschichtung von Abfüllflächen, Beschichtung von Auffangräumen

An Heizölverbraucheranlagen: Beschichtung von Auffangwannen, Beschichtung von Heizraumen

An Tankstellen: Arbeiten an Dichtflächen, Beschichtung von Abfüllflächen, Beschichtung von Auffangwannen

Zusätzliche Angaben zu Anlagenteilen: Auffangwannen, Dichtungsbahnen

Zusätzliche Angaben zu Werkstoffen: Thermoplaste, Beton, Bitumen

Zusätzliche Angaben zu Stoffen: nicht brennbar, entzündbar, Heizöl EL

Errichtung, Instandsetzung, Innenreinigung, Stilllegung von flüssigkeitsdichten Fugen für Auffangsysteme.

Errichtung, Instandsetzung, Innenreinigung, Stilllegung von Beschichtungen für Auffangsysteme.