WHG Fachbetrieb
Als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 62 AwSV sind wir geprüft und anerkannt.
.
Als Fachbetrieb sind wir für folgende Tätigkeitsbereiche zugelassen:
.
An LAU-Anlagen: Errichtung, Instandsetzung, Beschichtung von Abfüllflächen, Beschichtung von Auffangwannen
An HBV-Anlagen: Errichtung, Instandsetzung, Beschichtung von Abfüllflächen, Beschichtung von Auffangräumen
An Heizölverbraucheranlagen: Beschichtung von Auffangwannen, Beschichtung von Heizraumen
An Tankstellen: Arbeiten an Dichtflächen, Beschichtung von Abfüllflächen, Beschichtung von Auffangwannen
Zusätzliche Angaben zu Anlagenteilen: Auffangwannen, Dichtungsbahnen
Zusätzliche Angaben zu Werkstoffen: Thermoplaste, Beton, Bitumen
Zusätzliche Angaben zu Stoffen: nicht brennbar, entzündbar, Heizöl EL
Errichtung, Instandsetzung, Innenreinigung, Stilllegung von flüssigkeitsdichten Fugen für Auffangsysteme.
Errichtung, Instandsetzung, Innenreinigung, Stilllegung von Beschichtungen für Auffangsysteme.